Deutschland
Die Gesetzeslage in Deutschland ähnelt der österreichischen Rechtsprechung. Denn in Deutschland wurde zur strafrechtlichen Verfolgung von Computerkriminalität im Mai 2007 ein Gesetz gegen das „Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten“ verabschiedet. Der sog. Hackerparagraf (umgangssprachlich) ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) als § 202c aufgelistet:
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
- Strafgesetzbuch (StGB), § 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
Wie auch in Österreich dürfen wir uns oder einem Dritten nicht unbefugt Zugriff auf die Daten eines IT-Systems verschaffen. Dies betrifft auch die Daten einer nichtöffentlichen Datenübermittlung, wie einer verschlüsselten Kommunikation oder eines privaten WLANS. So mag ein Schutz gegen fremden Zugriff auch noch so simpel sein, wir dürfen ihn nicht umgehen. Rechtlich gesehen, stellen beispielsweise Standardkonten eine legitime Absicherung dar. Ebenfalls ist allein schon die Beschaffung von Hackertools strafbar, wenn diese nicht für gutartige Zwecke verwendet werden. Somit dürfen wir als Penetration-Tester auch in Deutschland ein IT-System nur angreifen, wenn uns die Einverständniserklärung des Betreibers vorliegt.
Pentest Training
Werfen Sie einen Blick auf die Kapitel vom Pentest Training und lernen Sie Pentesting:
- Vorwort
- Einführung
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Hacking vs. Penetration-Testing
- Klassifizierung
- Aussagekraft von Penetrationstest
- Penetration-Testing-Standards
- Der Hacking-Leitfaden
- Hacking I: Scannen von Netzwerken
- Hacking II: Passwortangriffe
- Hacking III: Webanwendungsangriffe
- Hacking IV: Privilegienausweitung
- Hacking V: Tunnel-Techniken
- Hacking VI: Vulnerability-Scanner und Penetration-Testing-Frameworks
- Vorführung eines Pentests
- Risikobewertung von identifizierten Schwachstellen
- Aufbau Dokumentation und Berichterstellung
- Plauderei aus dem Nähkästchen: Insights von Dubius Payment Ltd.
binsec academy GmbH - Online IT Security Training with Practical Focus
Die binsec academy GmbH ist ein Anbieter von praxisorientierten Online-Trainings im Bereich IT-Sicherheit. Das Schulungsangebot umfasst unter anderem Penetration Testing und sichere Softwareentwicklung. Die Teilnehmer lernen in realitätsnahen Laborumgebungen, die typische IT-Infrastrukturen und Anwendungen simulieren. Die Kurse beinhalten anerkannte Standards wie den OWASP Top 10 und PCI DSS und sind in mehreren Programmiersprachen verfügbar. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden Zertifikate wie den Binsec Academy Certified Pentest Professional (BACPP) oder den Binsec Academy Certified Secure Coding Professional (BACSCP), die ihre praktischen Fähigkeiten zur Erkennung und Behebung von Sicherheitslücken belegen.
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binsec GmbH – Experten für Penetrationstests
Die binsec GmbH ist ein deutsches IT-Sicherheitsunternehmen mit Schwerpunkt auf professionellen Penetrationstests. Mit über 10 Jahren Erfahrung führt das Team tiefgehende Sicherheitsprüfungen von Netzwerken, Webanwendungen, APIs und mobilen Apps durch. Zertifizierte Experten identifizieren und dokumentieren systematisch Sicherheitslücken, um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern und Compliance-Anforderungen zu erfüllen.
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